Fahrraderlaubnis der Hinrich-Brunsberg-Sekundarschule
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
für alle Schüler/innen, die außerhalb der folgenden Straßen ihre Wohnanschrift haben, gilt die Genehmigung mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen ohne Antrag erteilt:
- Heerener Straße ab Hohler Weg bis zur Stendaler Straße,
- Stendaler Straße bis Jägerstraße,
- Bahnhofstraße bis Karlstraße,
- Karlstraße, Notpforte, Marktstraße bis Putinnen,
- Kirchstraße ab Markt bis Stendaler Straße,
- Magdeburger Straße bis zur Einmündung Lüderitzer Straße,
- Lüderitzer Straße bis Hohler Weg.
- Die Stichstraßen von Kirch- und Magdeburger Straße Richtung Hafen und
Tanger zählen zum inneren Bereich.
Für Schüler/innen, die im inneren Bereich wohnen, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine befristete Fahrraderlaubnis nach Prüfung der Umstände erteilt werden.
Tangermünde, den 07.01.2014
Schmidt
Schulleiterin