Fahrraderlaubnis der Hinrich-Brunsberg-Sekundarschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

für alle Schüler/innen, die außerhalb der folgenden Straßen ihre Wohnanschrift haben, gilt die Genehmigung mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen ohne Antrag erteilt:
- Heerener Straße ab Hohler Weg bis zur Stendaler Straße,

- Stendaler Straße bis Jägerstraße,

- Bahnhofstraße bis Karlstraße,

- Karlstraße, Notpforte, Marktstraße bis Putinnen,

- Kirchstraße ab Markt bis Stendaler Straße,

- Magdeburger Straße bis zur Einmündung Lüderitzer Straße,

- Lüderitzer Straße bis Hohler Weg.

- Die Stichstraßen von Kirch- und Magdeburger Straße Richtung Hafen und  

  Tanger zählen zum inneren Bereich.

 

Für Schüler/innen, die im inneren Bereich wohnen, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine befristete Fahrraderlaubnis nach Prüfung der Umstände erteilt werden.

 

Tangermünde, den 07.01.2014

 

Schmidt

Schulleiterin




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