Hausordnung der Hinrich Brunsberg Sekundarschule
Hausordnung der Hinrich Brunsberg Sekundarschule
1. Allgemeine Verhaltensregeln
1.1. Jeder Angehörige der Schule ist für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
1.2. Jeder ist verpflichtet, die von ihm verursachte Verschmutzung zu beseitigen, festgestellte Mängel und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden.
Darüber hinaus werden Schüler zum Ordnungsdienst herangezogen.
1.3. Mutwillig oder fahrlässig zerstörtes Schulinventar sowie persönliches Eigentum
anderer Schüler sind vom Verursacher zu ersetzen.
1.4. Jeder behandelt jeden respektvoll und höflich.
1.5. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
2.Verhalten im Schulgebäude
2.1. Im gesamten Schulbereich sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule besteht ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Dieses schließt jede Art von legalen und illegalen Drogen ein (z.B. E-Zigaretten, Vapes, Podsysteme, alkoholische Getränke, Alkopops, Energy Drinks u.ä.).
Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein ärztliches Attest erforderlich.
2.2. Handys und andere elektronische Geräte sind vor dem Unterricht auszuschalten und in die dafür vorgesehenen Handygaragen abzulegen. Über die Benutzung von Handys im Unterricht entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Film-und Fotoaufnahmen sind ohne Erlaubnis des Klassenlehrers auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Internet darf nicht zur Verletzung der
Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Zuwiderhandlungen können
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
2.3. Bei jeder Form einer Leistungserhebung (Klassenarbeiten, Kurzkontrollen,
Vorträge usw.) ist jeder Schüler und jede Schülerin dafür verantwortlich, dass
elektronische Hilfsmittel nicht in seinen/ihren Zugriffsbereich (Handgelenk,
Federtasche, Hosentasche, unter/neben der Bank u.ä.) sind. Dies wird als
Betrugsversuch gewertet werden.
2.4. Vor Unterrichtsbeginn und vor außerunterrichtlichen Veranstaltungen hält sich
jeder Schüler auf dem Pausenhof in den zugewiesenen Bereichen oder bei
schlechtem Wetter in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
2.5. Der Einlass erfolgt zur 1. Stunde 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Die Schüler
betreten ruhig und geordnet selbstständig das Schulgebäude unter Aufsicht der
Fachlehrer.
2.6. Mit Unterrichtsbeginn werden die Schultüren geschlossen. Bei Verspätungen
können die Schüler und Schülerinnen die Klingel benutzen, dann wird die Schultür
geöffnet und sie melden sich beim Fachlehrer. Diese entscheidet über die
Teilnahme am Unterricht oder den Aufenthalt im Trainingsraum. Die versäumte
Unterrichtsstunde wird als unentschuldigt dokumentiert. Werden in dieser Stunde
Leistungserhebungen durchgeführt, werden diese mit der Note 6 bewertet.
2.7. Den Fachraum- bzw. Klassenraumwechsel führen sie diszipliniert durch.
Das Rennen ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.
2.8. Die Jacken sind im Unterricht auszuziehen und an den vorgesehenen Haken
aufzuhängen. Kopfbedeckungen sind abzunehmen.
2.9. Nach Unterrichtsschluss verlässt jeder Schüler seinen Arbeitsplatz sowie den
Klassenraum sauber und ordentlich nach Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers.
2.10. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle ordentlich aufgestuhlt.
2.11. Mitgeführte Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem
Fahrraderlaubnis der Schule vorliegt. Ein Versicherungsschutz für außerhalb
abgestellte Fahrräder besteht nicht.
2.12. Es ist unbedingt zu beachten, dass das Befahren des Schulgeländes nicht gestattet
ist, um unsere Mitschüler nicht zu gefährden.
2.13. Das Mitbringen von Gegenständen oder Mitteln, die eine Gefährdung darstellen
oder den Unterrichtsablauf stören können, ist verboten. Dazu gehören: Waffen, auch
Spielzeug-Air Waffen, Messer, Spraydosen, Pyrotechnik und Deodorant/Parfüm.
2.14. Untersagt werden auf dem Schulgelände insbesondere das Tragen und die
Verwendung von Kennzeichen mit provokanten, verfassungswidrigen, rassistischen,
fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden
Inhalten. Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen,
Codierungen oder im obigen Sinne missbräuchlich genutzte Firmenlabels mit ein.
Ebenfalls untersagt werden Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche
Missverständnisse hervorzurufen.
2.15. Für Geld, Wertgegenstände, elektronische Geräte u.ä. übernimmt die Schule keine
Haftung.
3. Verhalten in den Pausen
3.1. Ein Verlassen des Schulgeländes ist nur für Schüler der Klassen 9 und 10 zum Zwecke
der Einnahme des Mittagessens auf schriftlichen Antrag der Eltern bei der Schulleitung
und Eintragung im Schülerausweis gestattet (nicht in der 1. und 3. großen Pause,
nicht in den Freistunden lt. Erlass).
3.2. Bei schlechtem Wetter begibt sich jeder Schüler nach dem Klingelzeichen in den Fach-
bzw. Unterrichtsraum und verhält sich dort diszipliniert bis zum Unterrichtsbeginn.
Die Aufsicht erfolgt in diesem Fall durch die Fachlehrer der folgenden
Unterrichtsstunde.
3.3. Das Schlittern und das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind untersagt.
4. Verhalten der Fahrschüler
4.1. Die Fahrschüler begeben sich auf kürzestem Weg vom Schulbus auf das Schulgelände.
Bis zur Abfahrt des Schulbusses halten sich alle Fahrschüler der Klassen 5 und 6 auf
dem Schulgelände auf.
5. Entschuldigungen
5.1. Erkrankungen sind bis 8:00 Uhr im Sekretariat zu melden. Schriftliche
Entschuldigungen sind am Tag der Unterrichtsaufnahme einzureichen.
5.2. Termine, die vorher bekannt sind, müssen vor dem Fehltag schriftlich entschuldigt
werden.
5.3. Bei berechtigtem Zweifel an den elterlichen Entschuldigungen kann durch die
Schulleitung/ den Klassenleiter ein ärztliches Attest verlangt werden.
5.4. Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Tangermünde, 05.06.2025 Schmidt
Schulleiterin

