Hausordnung der Hinrich Brunsberg Sekundarschule

      

Hausordnung der Hinrich Brunsberg Sekundarschule


     1. Allgemeine Verhaltensregeln

 

1.1.   Jeder Angehörige der Schule ist für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.

1.2.   Jeder ist verpflichtet, die von ihm verursachte Verschmutzung zu beseitigen,                         festgestellte Mängel und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden.

         Darüber hinaus werden Schüler zum Ordnungsdienst herangezogen.

1.3.   Mutwillig oder fahrlässig zerstörtes Schulinventar sowie persönliches Eigentum

         anderer Schüler sind vom Verursacher zu ersetzen.

1.4.   Jeder behandelt jeden respektvoll und höflich.

1.5.   Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.

 

     2.Verhalten im Schulgebäude

 

2.1.   Im gesamten Schulbereich sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der                   Schule besteht ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Dieses schließt                 jede Art von legalen und illegalen Drogen ein (z.B. E-Zigaretten, Vapes,                               Podsysteme, alkoholische Getränke, Alkopops, Energy Drinks u.ä.).

         Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein ärztliches Attest erforderlich.

2.2.    Handys und andere elektronische Geräte sind vor dem Unterricht auszuschalten                   und in die dafür vorgesehenen Handygaragen abzulegen. Über die Benutzung von                 Handys im Unterricht entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Film-und                                     Fotoaufnahmen sind ohne Erlaubnis des Klassenlehrers auf dem gesamten                           Schulgelände verboten. Das Internet darf nicht zur Verletzung der

         Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Zuwiderhandlungen können

         Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

2.3.   Bei jeder Form einer Leistungserhebung (Klassenarbeiten, Kurzkontrollen,

         Vorträge usw.) ist jeder Schüler und jede Schülerin dafür verantwortlich, dass

         elektronische Hilfsmittel nicht in seinen/ihren Zugriffsbereich (Handgelenk,

         Federtasche, Hosentasche, unter/neben der Bank u.ä.) sind. Dies wird als

         Betrugsversuch gewertet werden.

2.4.   Vor Unterrichtsbeginn und vor außerunterrichtlichen Veranstaltungen hält sich

         jeder Schüler auf dem Pausenhof in den zugewiesenen Bereichen oder bei

         schlechtem Wetter in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen auf.

2.5.   Der Einlass erfolgt zur 1. Stunde 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Die Schüler

         betreten ruhig und geordnet selbstständig das Schulgebäude unter Aufsicht der

         Fachlehrer.

2.6.   Mit Unterrichtsbeginn werden die Schultüren geschlossen. Bei Verspätungen

         können die Schüler und Schülerinnen die Klingel benutzen, dann wird die Schultür

         geöffnet und sie melden sich beim Fachlehrer. Diese entscheidet über die

         Teilnahme am Unterricht oder den Aufenthalt im Trainingsraum. Die versäumte

         Unterrichtsstunde wird als unentschuldigt dokumentiert. Werden in dieser Stunde

         Leistungserhebungen durchgeführt, werden diese mit der Note 6 bewertet.

2.7.   Den Fachraum- bzw. Klassenraumwechsel führen sie diszipliniert durch.

         Das Rennen ist im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.

2.8.   Die Jacken sind im Unterricht auszuziehen und an den vorgesehenen Haken

         aufzuhängen. Kopfbedeckungen sind abzunehmen.

2.9.   Nach Unterrichtsschluss verlässt jeder Schüler seinen Arbeitsplatz sowie den

         Klassenraum sauber und ordentlich nach Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers.

2.10.  Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle ordentlich aufgestuhlt.

2.11.  Mitgeführte Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem

          Fahrraderlaubnis der Schule vorliegt. Ein Versicherungsschutz für außerhalb

          abgestellte Fahrräder besteht nicht.

2.12.  Es ist unbedingt zu beachten, dass das Befahren des Schulgeländes nicht gestattet

          ist, um unsere Mitschüler nicht zu gefährden.

2.13.   Das Mitbringen von Gegenständen oder Mitteln, die eine Gefährdung darstellen

          oder den Unterrichtsablauf stören können, ist verboten. Dazu gehören: Waffen, auch

          Spielzeug-Air Waffen, Messer, Spraydosen, Pyrotechnik und Deodorant/Parfüm.

2.14.   Untersagt werden auf dem Schulgelände insbesondere das Tragen und die

          Verwendung von Kennzeichen mit provokanten, verfassungswidrigen, rassistischen,

          fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden

          Inhalten. Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen,

          Codierungen oder im obigen Sinne missbräuchlich genutzte Firmenlabels mit ein.

          Ebenfalls untersagt werden Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche

          Missverständnisse hervorzurufen.

2.15.   Für Geld, Wertgegenstände, elektronische Geräte u.ä. übernimmt die Schule keine

          Haftung.

 

     3. Verhalten in den Pausen

 

3.1.   Ein Verlassen des Schulgeländes ist nur für Schüler der Klassen 9 und 10 zum Zwecke

         der Einnahme des Mittagessens auf schriftlichen Antrag der Eltern bei der Schulleitung

         und Eintragung im Schülerausweis gestattet (nicht in der 1. und 3. großen Pause,

         nicht in den Freistunden lt. Erlass).

3.2.   Bei schlechtem Wetter begibt sich jeder Schüler nach dem Klingelzeichen in den Fach-

         bzw. Unterrichtsraum und verhält sich dort diszipliniert bis zum Unterrichtsbeginn.

         Die Aufsicht erfolgt in diesem Fall durch die Fachlehrer der folgenden

         Unterrichtsstunde.

3.3.   Das Schlittern und das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind untersagt.

 

     4. Verhalten der Fahrschüler

 

4.1.   Die Fahrschüler begeben sich auf kürzestem Weg vom Schulbus auf das Schulgelände.

         Bis zur Abfahrt des Schulbusses halten sich alle Fahrschüler der Klassen 5 und 6 auf

         dem Schulgelände auf.

 

    5. Entschuldigungen

   

5.1.   Erkrankungen sind bis 8:00 Uhr im Sekretariat zu melden. Schriftliche

         Entschuldigungen sind am Tag der Unterrichtsaufnahme einzureichen.

5.2.   Termine, die vorher bekannt sind, müssen vor dem Fehltag schriftlich entschuldigt

         werden.

5.3.   Bei berechtigtem Zweifel an den elterlichen Entschuldigungen kann durch die

         Schulleitung/ den Klassenleiter ein ärztliches Attest verlangt werden.

5.4.   Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

 

 

Tangermünde, 05.06.2025                                                      Schmidt

                                                                                                                                                                                                                                  Schulleiterin




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